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Gemeinde Aitrang

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Es gibt jedoch bestimmte Gewerbe, die Sie nur mit einer Erlaubnis der Gewerbebehörde betreiben dürfen oder die einer bestimmten Überwachung unterliegen.

Leistungen

  • Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen
  • Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.