02.11.2022
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 31.03.2023 schriftlich an uns richten oder in Ihrer Gemeinde abgeben. Für die Vorschläge ist zwingend ein einheitliches Bewerbungsformular zu verwenden.
Das
Bewerbungsformular sowie weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde
oder per Download über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der
Justiz
Schöffen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)
oder
VG Biessenhofen
Füssener Str. 12
87640 Biessenhofen
Tel: +49 (0) 8341-9365-0
Fax: +49 (0) 8341-9365-55
Tel.: 08341/9365 -34, -17 oder E-Mail: BGB@biessenhofen.bayern.de
MONTAG: |
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08.00 - 12.00 Uhr |
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14.00 - 17.00 Uhr |
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(Nachmittags nur Bürgerbüro geöffnet) |
DIENSTAG: |
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08.00 - 12.00 Uhr |
MITTWOCH: |
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08.00 - 12.00 Uhr |
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DONNERSTAG: |
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FREITAG: |
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