Gemeinde Aitrang im Ostallgäu - VG Biessenhofen - StartseiteBiessenhofen Ostallgäu Gemeinde Aitrang im Ostallgäu - VG Biessenhofen Besuchen Sie auch unsere Partnerseiten:

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Gemeinde Aitrang
Lindenstraße 30 87648 Aitrang Tel: +49 08343-218 Fax: +49 08343-1308
Die Gemeinde Aitrang hätte die Möglichkeit an der Kreisstraße OAL 3
Richtung Friesenried ein Gewerbegebiet auszuweisen. Weitere Auskünfte
dazu, erteilt Bürgermeister Schweikart unter Telefon 08343/218 oder
juergen.schweikart@aitrang.de
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Aktuelle Veranstaltungen
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| wann/wo: | 17.00 - 20.30 - Turnhalle Aitrang |
| wer: | St. Ulrich-Kirche, Pfarramt |
| wer: | KEB |
| wann/wo: | 11.45 - Denkmal Abfahrt |
Hier klicken für weitere Termine ..
Öffnungszeiten der Gemeinde Aitrang
| Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag : |
08.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch: |
16.00 - 19.00 Uhr |
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Sprechzeiten des Bürgermeisters
| Montag und Donnerstag: |
08.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch |
16.00 - 19.00 Uhr |
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Neuigkeiten
| Jugendzentrum
Betrieb im Jugendzentrum (JuZe) Nachdem nun der Betrieb im Jugendzentrum mit Frau Sonja Schätzl gut angelaufen ist, dürfen wir nochmals auf die neuen Öffnungszeiten hinweisen, diese sind jeden Samstag von 16.30 – 19.30 Uhr. Zur Verfügung stehen ein Billard, ein Kicker, ein Fernseher, eine Stereoanlage sowie Brettspiele. Über zusätzliche Spiele, die daheim nicht mehr gebraucht werden, würden sich die Kinder freuen. Für Getränke ist auch immer gesorgt, mit 50 Cent pro Flasche Limo auch erschwinglich |
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| Partypass Landkreis Ostallgäu
PartyPass auch im Ostallgäu angekommenDer PartyPass ist nun auch im Ostallgäu für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren verfügbar und unter www.partypass.de zu finden: Gleich 4 Landkreise auf einmal im Allgäu, nämlich Landkreise Oberallgäu, Unterallgäu, Westallgäu und das Ostallgäu haben kürzlich ihren eigenen PartyPass an den Start geschickt. Hintergrund für den Pass ist Folgender: Seit Änderung des Personalausweisgesetzes ist es den Veranstaltern nicht mehr erlaubt, Personalausweise zu Zwecken der Zugangskontrolle einzusammeln. Nach Rechtsauffassung des Innenministeriums gilt dies auch für das Anfertigen von Kopien. Niklaus Augenstein, Jugendschutzbeauftragter im Landratsamt Ostallgäu: "Der Party-Pass hat sich vor allem in Baden-Württemberg bereits bestens bewährt. Aktuell sind bereits über 65.000 Partypässe über die Plattform www.partypass.de abgerufen worden. Seine Praxistauglichkeit im Ostallgäu hat er z.B. auch bei einem Testlauf beim Rockfrühling in Untrasried unter Beweis gestellt." Die neue Rechtslage stellte die Veranstalter, Security, Polizei und die Jugendschutzbehörden vor das Problem, eine effektive und wirksame Alternative zu finden. Dies ist nun mit dem neuen Party-Pass gelungen. Er kann kostenlos aus dem Internet heruntergeladen und bequem zuhause ausgefüllt werden. Der Veranstalter nimmt bei der Einlasskontrolle einen Abgleich der Daten mit dem Personalausweis vor und behält den Partypass dann ein. Er hat so einen Überblick, welche Minderjährigen sich auf der Veranstaltung befinden und kann diese bei Bedarf sogar namentlich aufrufen oder zum Verlassen der Veranstaltung anhalten. Auf der Internetplattform erhalten die Veranstalter auch wertvolle Tipps, wie z.B. die Rückgabe des Passes am besten organisiert wird. Der Pass kann nur in Verbindung mit einem Originalausweis verwendet werden. Bei den Zugangskontrollen fällt also jede Fälschung sofort auf und ist damit nutzlos. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert der Anwender beim Downloaden des Passes. Damit sind die Veranstalter berechtigt, falsch ausgefüllte Party-Pässe zu vernichten und den Eintritt zu verweigern. Augenstein: "Wenn dies konsequent so gehandhabt wird, spricht es sich schnell herum, dass sich ein Fälschen nicht lohnt." Veranstalter und Besucher profitieren also beide durch den Party-Pass. So entfällt z.B beim Veranstalter das bisherige Problem bei Nichtabholung, amtliche Dokumente im Besitz zu haben, für die er die Verantwortung hat und klären muss, wie er sie ordnungsgemäß an ihre Besitzer zurückgeben kann. externer Link |
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| Kostenlose Ehrenamtskurse der VHS
Entsprechend den Wünschen der engagierten Bürger ist es der Servicestelle EhrenAmt im Landratsamt Ostallgäu ein großes Anliegen, dass die ehrenamtlich Tätigen in ihren Verantwortungspositionen die Möglichkeit bekommen sich fortzubilden und gut gerüstet sind, für die verschiedenen Aufgabenstellungen, die ihr Ehrenamt mit sich bringt. Der Landkreis Ostallgäu führt deshalb zu besonderen Themen eigene Informationsveranstaltungen durch und bietet außerdem eintägige Seminare zu ausgewählten und interessanten Themen, die ehrenamtlich Engagierte interessiert. Ehrenamtskurse VHS.pdf |
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| Erhebungsbögen Baustatistik
An alle Bauherren und Planvorlageberechtigten. Die geplante Änderung des Hochbaustatistikgesetzes tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Die bisherigen Erhebungsbögen verlieren zum 01.01.2012 ihre Gültigkeit. externer Link |
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| Neuer Leitfaden für Veranstalter
Gerade jetzt in den Sommermonaten finden im Landkreis wieder eine Vielzahl von Veranstaltungen und Festen statt. Um die Organisatoren, insbesondere die Ehrenamtlichen in den Vereinen und Verbänden zu unterstützen, hat der Landkreis einen neuen Veranstalterleitfaden erstellt. Dieser enthält kompakte Informationen rund um die Planung und Durchführung von Veranstaltungen aus den Bereichen: Gaststättenrecht, Verbraucherschutz, Jugendschutz, Baurecht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Umwelt- und Naturschutz sowie Versicherungsschutz. Aufgenommen wurden auch Hinweise der Polizei sowie Tipps zur Organisation von Jugendveranstaltungen.externer Link |
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| Visafreie Einreise in die USA ab 12.01.2009 nur noch mit Electronic System for Travel Authorization (ESTA) möglich.
Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes
Reisedokument.
Deutsche Staatsangehörige nehmen am "Visa Waiver" Programm der USA
teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall
bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn
sie
- im Besitz eines mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes
gültigen, regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepasses
sind oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht
verlängerten Kinderreisepass, der ein Foto enthält, besitzen,
- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
- ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem
Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden
darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die
USA, vorweisen können und
- ab dem 12. Januar 2009 im Besitz einer elektronischen
Einreiseerlaubnis sind ("Electronic System for Travel
Authorization"-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).
Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko
ist im Rahmen des "Visa Waiver" Programms möglich. Bei Einreise auf dem
Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets
sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am "Visa
Waiver" Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die
endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige
US-Grenzbeamte. Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des
"Visa Waiver" Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten)
deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten
maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so
genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten).
Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass
benötigen Sie ein Visum. Ausführliche Hinweise und weiterführende Links finden Sie unter: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/UsaVereinigteStaaten/Sicherheitshinweise.html#t4
externer Link |
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| Wissenswertes zum neuen Personalausweis
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie hier mit den aktuellsten Informationen zum neuen Personalausweis, der zum 01.11.2010 eingeführt wurde, versorgen. Unter dem Download steht Ihnen die Broschüre des Bundesministeriums des Innern "Alles Wissenswerte zu neuen Personalausweis" zur Verfügung. Der Link http://www.personalausweisportal.de |
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| Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmals (ELStAM) Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte und der Abschaffung der bisherigen Lohnsteuerkarte.
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| Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen
Passrecht
Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen
Bitte beachten Sie die nachstehende Information des
Bundesministerium des Innern vom 25.07.2008 zur Verlängerung von
Kinderreisepässen:
"Der Kinderreisepass ist gemäß §
5 Absatz 2 Passgesetz sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des
zwölften Lebensjahres gültig.
Nach § 5 Absatz 4 Satz 2
Passgesetz kann die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses bis zur Vollendung
des zwölften Lebensjahres verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist ein
Ausnahmetatbestand, der den Antragstellern entgegenkommt und eine
kostengünstigere Alternative zu einer Neuausstellung
darstellt.
Voraussetzung einer Verlängerung
der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor
Ablauf der Gültigkeit erfolgt.
Eine Verlängerung der
Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig. Sie stellt rechtlich
eine Neuausstellung dar. Der Kinderreisepass verliert mit Ablauf der
Gültigkeitsdauer nach § 11 Nummer 3 Passgesetz seine Gültigkeit als
hoheitliches Identitätsdokument.
Ihr Passamt
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