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Aktuelle Veranstaltungen
Fr, 30.07.10 130 Jahrfeier Gasthof Ziegerer "Jubelparty"
wer:Gasthof Ziegerer
wann/wo:20.00 Uhr - Garthof Ziegerer

Jubelparty im Festsaal mit DJ Tommy und DJ Aut, bekannt vom Aitranger Feuerwehrball, mit Cocktailbar


Einlass 20.00 Uhr, Eintritt 2,50 Euro = Getränkegutschein


kein Einlass unter 16 Jahren


 


 

So, 01.08.10 130-Jahr-Feier Festprogramm und Flohmarkt
wer:Gasthaus Ziegerer
wann/wo:ab 10.00 Uhr - Gasthaus Ziegerer

 


Die 130 Jahrfeier Gasthof Ziegerer beginnt um 09:00 Uhr mit einem Gottesdienst für die Verstorbenen in der Kirche. Der Gottesdienst wird gestaltet vom Aitranger Singkreis und Organistin Fr. Sweitzer.


* Ab 10:00 Uhr Hoffest am Gasthof Ziegerer.


Zum Frühschoppen unterhält Sie die Aitranger Blasmusik und Glückwunschredner.


* Mittagstisch ab 11:30 Uhr.


* Um 13:00 Uhr hat "Die Tanzlmusik vom Katzenberg" ihre Premiere in Aitrang. Zum Kaffee werden Sie mit selbstgebackenem Kuchen verwöhnt, dessen Erlös zugunsten eines Spielplatzgerätes in Aitrang geht.


* Ab 14:00 Uhr erwartete Sie der Aitranger Theaterverein mit kurzen Theatereinlagen.


Die Aitranger Blasmusik lässt dann den Nachmittag musikalisch ausklingen.


Durch das Festprogramm führt der allseits bekannte "Käs Karl".


Bei schlechter Witterung findet die Veranstaltung im Saal statt.


Für Alle: Ebenfalls am Sonntag findet von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr auf Ziegerer`s Wiese ein Flohmarkt für jedermann statt. Anmeldung für den Flohmarkt bis Freitag den 30.07.10 im Gasthof Ziegerer wegen Platzeinteilung. Aufbau ab 13:00 Uhr.

Do, 05.08.10 Nachtwächterführung Kaufbeuren
wer:KEB
wann/wo:20.15 - Altstadt Kaufbeuren

Mit dem Nachtwächter die Altstadt von Kaufbeuren entdecken


Peter Heider


Anmeldungen erwünscht


Treffpunkt Kriegerdenkmal

Hier klicken für weitere Termine ..

Gemeinde Aitrang
Lindenstraße 30
87648 Aitrang
Tel: +49 08343-218
Fax: +49 08343-1308


Email:info@aitrang.de
www:www.aitrang.de


Öffnungszeiten der Gemeinde Aitrang

Montag und Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 16.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgermeisters

Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung

Neuigkeiten

22.06.2010Wissenswertes zum neuen Personalausweis
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie hier mit den aktuellsten Informationen zum neuen Personalausweis, der zum 01.11.2010 eingeführt wird, versorgen.
Unter dem Download steht Ihnen die Broschüre des Bundesministeriums des Innern "Alles Wissenswerte zu neuen Personalausweis" zur Verfügung.
Der Link http://www.personalausweisportal.de gibt Ihnen die Möglichkeit sich noch umfassender zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Personalausweisbroschuere.pdf

28.05.2010Umsatzsteuerrückerstattung für Wasserversorgung
Liebe Mitbürgerinnen,

hier können Sie den Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung für die Wasserversorgung als PDF-Dokument herunterladen.

Umsatzsteuer Antrag.pdf

30.12.2008Visafreie Einreise in die USA ab 12.01.2009 nur noch mit Electronic System for Travel Authorization (ESTA) möglich.

Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am "Visa Waiver" Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

  • im Besitz eines mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültigen, regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepasses sind oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht verlängerten Kinderreisepass, der ein Foto enthält, besitzen,
  • mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
  • ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
  • ab dem 12. Januar 2009 im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind ("Electronic System for Travel Authorization"-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).

Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des "Visa Waiver" Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.

Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am "Visa Waiver" Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.

Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa Waiver" Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten).

Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass benötigen Sie ein Visum.

Ausführliche Hinweise und weiterführende Links finden Sie unter:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/UsaVereinigteStaaten/Sicherheitshinweise.html#t4




externer Link

12.08.2008Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen
   

Passrecht

Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen

Bitte beachten Sie die nachstehende Information des Bundesministerium des Innern vom 25.07.2008 zur Verlängerung von Kinderreisepässen:

"Der Kinderreisepass ist gemäß § 5 Absatz 2 Passgesetz sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres gültig.

Nach § 5 Absatz 4 Satz 2 Passgesetz kann die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden.

Die Verlängerungsoption ist ein Ausnahmetatbestand, der den Antragstellern entgegenkommt und eine kostengünstigere Alternative zu einer Neuausstellung

darstellt.

Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig. Sie stellt rechtlich eine Neuausstellung dar. Der Kinderreisepass verliert mit Ablauf der Gültigkeitsdauer nach § 11 Nummer 3 Passgesetz seine Gültigkeit als hoheitliches Identitätsdokument.

Ihr Passamt



 
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